Stiften

Mit einer „Zustiftung" erhöhen Sie den Kapitalstock unserer Stiftung und stärken langfristig deren Leistungsfähigkeit. So engagieren Sie sich direkt und langfristig für die Nordwestdeutsche Philharmonie.

Das Stiftungskapital – und somit auch Ihre persönliche Zuwendung – stellt das Basisvermögen der GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie dar und muss ungeschmälert erhalten bleiben. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen lediglich die jährlichen Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet werden. Diese fließen dem Orchester und seinen Projekten zu.

Möchten Sie uns einen Einziehungsauftrag für eine einmalige oder regelmäßige Zustiftung erteilen, benutzen Sie bitte unser Zustiftungsformular.

Ihre Zustiftung ist steuerlich absetzbar und wird von uns zeitnah durch eine Zuwendungsbescheinigung bestätigt.

  • Sie möchten sich weitergehend engagieren?
  • Sie denken an den dauerhaften Einsatz Ihres Vermögens als Vermächtnis für die Nordwestdeutsche Philharmonie?
  • Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie bietet den geeigneten Rahmen für die Verwaltung Ihrer eigenen unselbstständigen Stiftung.

Unselbstständige Stiftungen